ams Tasse

E: Besondere Bedingungen für Streaming

E1. Allgemeines

Die besonderen Bedingungen für Streaming regeln neben den in Abschnitt A. dargelegten Allgemeinen Bedingungen dieser AGB die vertraglichen Beziehungen zwischen ams und Vertragspartnern für Streaming.

E2. Zusammenarbeit

  1. ams verpflichtet sich, die in der Individualabrede vereinbarten Dienste und Leistungen zu erbringen und etwaige Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beheben.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Nutzung der Dienste und Leistungen geltende gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen zu beachten und zu befolgen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die durch ams angebotenen Dienste und Leistungen sachgerecht und nicht missbräuchlich zu nutzen. Letzteres gilt u. a. für folgende, schon im Versuch zu unterlassende Handlungen:

a) Zugänglichmachung von Diensten und Leistungen der ams zugunsten unberechtigter Dritter;

b) Nutzung von Diensten und Leistungen, die nicht durch die mit ams geschlossene Individualabrede abgedeckt sind;

c) Unterbrechung und/oder Blockade von Kommunikationsdiensten sowie deren Überlastung, soweit dies vom Vertragspartner zu verantworten ist;

d) Verbreitung und Zugänglichmachung von strafbaren bzw. gesetzeswidrigen Inhalten; dazu gehören insbesondere Inhalte volksverhetzender, gewaltverherrlichender oder pornografischer Art und  Inhalte, die sich gegen die demokratische Grundordnung richten, sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;

e) Hackangriff auf die Systeme von ams oder von beteiligten Dritten;

f) Manipulation von Dateien der ams oder Dritter;

g) Dekodierung von Passwörtern der ams oder Dritter.

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und zu befolgen.
  2. Eine vorhersehbare, außergewöhnlich hohe Inanspruchnahme der Dienste und Leistungen der ams ist seitens des Vertragspartners frühestmöglich anzuzeigen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ams etwaige Mängel und Störungen unverzüglich mitzuteilen und deren Beseitigung nach Kräften zu unterstützen.
  4. ams ist verpflichtet, den Vertragspartner nach Kenntniserlangung frühestmöglich über etwaige notwendige Betriebsunterbrechungen oder vorbeugende Wartungsarbeiten zu informieren.
  5. ams ist bei groben Verstößen des Vertragspartners gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen - unbeschadet eines etwaigen Rechts zur außerordentlichen Kündigung - befugt, den Zugang zu den von ams bereitgestellten Diensten umgehend zu sperren. Dies gilt in besonders schwerwiegenden Fällen auch bei bloßem, auf konkrete Tatsachen begründeten Verdacht.

E3. Inanspruchnahme durch Dritte

  1. Eine direkte oder indirekte Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen durch Dritte bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung seitens ams. Wird diese Genehmigung nicht erteilt, so ergibt sich hieraus weder ein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch, noch ein Kündigungsrecht des Vertragspartners, es sei denn, die Verweigerung der Genehmigung durch ams ist unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien rechtsmissbräuchlich.
  2. ams ist befugt, für die genehmigte direkte oder indirekte Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen durch Dritte ein angemessenes, zusätzliches Entgelt vom Vertragspartner zu beanspruchen. Dies umfasst auch etwaige Fremdkosten. Dies gilt gleichermaßen auch im Falle einer ungenehmigten Inanspruchnahme, außer die Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen ist nachweisbar nicht auf vom Vertragspartner zu vertretende Umstände zurückzuführen.
  3. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Einweisung des Dritten in die vertraglichen Regelungen und deren Einhaltung durch den Dritten verantwortlich.

E4. Haftung / Gewährleistung

  1. Stellt sich in der Nachbetrachtung einer vom Vertragspartner gemeldeten Störung heraus, dass diese dessen Verantwortungsbereich zuzuordnen ist, so hat er die durch die Überprüfung auftretenden Kosten in vollem Umfang zu tragen.
  2. Im Falle einer erheblichen Störung ist der Vertragspartner befugt, die nutzungs- und/oder zeitabhängigen Entgelte und Gebühren für den betroffenen Zeitraum entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn der Vertragspartner aus Gründen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, nicht auf die Dienste zugreifen kann oder deren Nutzung erheblich erschwert wird.

E5. Einstellung von Leistungen

  1. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen oder seinen Verpflichtungen gem. Ziff. E2. nicht nach oder verstößt er sonst grob gegen wesentliche vertragliche oder gesetzliche Pflichten, so ist ams berechtigt, die Leistungen und Dienste einzustellen.
  2. Im gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) wird ams die dortigen zwingenden Vorgaben und Fristen beachten.
  3. Sämtliche Kosten, die durch Einstellung und etwaige Wiederaufnahme der Leistungen und Dienste entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. 

E6. Zahlungsbedingungen

  1. Die im Angebot der ams enthaltene Vergütung kann sich u.a. aus Festentgelten, nutzungs- und/oder zeitabhängigen variablen Entgelten sowie Leitungs- und Kommunikationskosten zusammensetzen. Unter letzteren sind Kosten zu verstehen, die ams von der Deutschen Telekom AG oder sonstigen Dritten für die Verbindung zwischen dem Anschluss des Vertragspartners und der ams Infrastruktur in Rechnung gestellt werden.
  2. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage nach Rechnungslegung. Ein Skonto wird nicht gewährt.

Hier finden Sie unsere AGB zum Download.

Allgemeine Bedingungen für:

alle Leistungen

Besondere Bedingungen für:

Streaming