Gut zu wissen:
Nach eigenen Angaben vertritt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 63.000 Mitgliedern. Das sind Komponisten, Textautoren und Musikverleger. Weltweit sind es mehr als eine Million Rechteinhaber.
Die GEMA setzt sich für die wirtschaftlichen Interessen ihrer musikschaffenden Mitglieder ein. Denn gesetzlich sind diese an jeder Ausstrahlung ihrer Musiktitel zu beteiligen. Bedeutet: Die GEMA schüttet einen Teil der Gebühren an die Urheber aus, wenn ihre Musiktitel öffentlich ausgestrahlt werden - vorausgesetzt, der Urheber ist Mitglied der GEMA.
GEMA-Gebühren zahlen unter anderem Radiosender, Konzertveranstalter und Gastronomiebetriebe.
Demgegenüber stehen die Verwertungsrechte. Gibt beispielsweise ein Kunde eine Spotproduktion für einen Radiospot in Auftrag, der mit Musik unterlegt werden soll, muss der Kunde für die Musik das Verwertungsrecht erwerben. Das Verwertungsrecht ist also eine Genehmigung vom Rechteinhaber, den entsprechenden Titel für den Spot verwenden zu dürfen.
Der Umfang des Verwertungsrechtes wird in einem Verwertungsvertrag festgehalten. Ändern sich die Rahmenbedingungen, wird der Spot beispielsweise auch im Internet ausgestrahlt, muss das Verwertungsrecht neu ausgehandelt werden.
Zuständig für die Einhaltung der Verwertungsrechte ist die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten).
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