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Gut zu wissen: Gebühren-Zuschläge für Gewerbetreibende?

GEMA und VG-Media

"Ich zahle doch schon Gebühren an die GEMA – warum soll ich nun noch mehr bezahlen?" Diese Frage stellte uns kürzlich ein Autohausinhaber aus Beckum. Die GEMA verlangte Aufgelder auf die üblichen Gebühren für die Wiedergabe von Radioprogrammen im Ladengeschäft. Die Forderung solcher Zuschläge ist aber nicht in jedem Fall berechtigt.

Wer als Gewerbetreibender Radio- oder Fernsehsendungen in seinem Geschäft spielt, zahlt Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA. Im Fall des Autohauses in Beckum forderte die GEMA im Auftrag der VG Media weitere Gebühren: Für die Wiedergabe von Radiosendungen wurden zusätzliche 15 Prozent auf die GEMA-Gebühren verlangt, bei Fernsehprogrammen gar 25 Prozent.

Keine weiteren Gebühren für die Lokalradios unserer Region:

"Fakt ist", so Uwe Wollgramm, Geschäftsführer der privaten Lokalradios in Ostwestfalen und im Kreis Warendorf, „die Verwertungsrechte der NRW-Lokalradios  werden durch die VG Media nicht vertreten. Die GEMA und die VG Media haben also keinerlei zusätzliche Ansprüche zu den üblichen GEMA-Gebühren, wenn ein Gewerbetreibender eines unserer Lokalradios in seinen Geschäftsräumen ausspielt“.

Die VG Media ist eine von insgesamt 12 Verwertungsgesellschaften, die es in Deutschland gibt und versteht sich nach eigenen Angaben als Vertreter der Urheber- und Leistungsschutzrechte mehrerer deutscher und internationaler, privater TV- und Radiosender, wie RTL, CNN, Sat.1, ProSieben und Radiosender wie Klassik Radio, Antenne Niedersachsen, ffn, Radio FFH.