Karte Sendegiete Lokalfunk in NRW

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Kein Markt wie jeder andere

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gibt es in NRW keinen landesweiten Privatsender. Zu den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern gesellen sich stattdessen kommerzielle Lokalradios in 45 Sendegebieten.

Die regionale Nähe zu den Hörern erweist sich dabei als besonderer Vorteil. Für viele Menschen ist das Lokalradio zum täglichen Begleiter geworden. Lokalradios stehen für abwechslungsreiche Unterhaltung und umfassende Information.

Belebung der Radiolandschaft

Mit diesem Identifikationspotential und neuen, frischen Ideen haben die Privaten die gesamte Radiolandschaft nachhaltig belebt. Bei den Hörern erfreuen sie sich deshalb allergrößter Beliebtheit.

Das Landesmediengesetz NRW

Was, wann und wo im Rundfunk gesendet wird, bestimmt in NRW das Landesmediengesetz. Danach ist für den kommerziellen Rundfunk lokaler Prägung die Ausstrahlung in 45 Verbreitungsgebieten vorgesehen. Die privaten Lokalradios sind täglich mindestens drei bis acht Stunden on air. In der übrigen Zeit wird ein Rahmenprogramm von radio NRW gesendet. Inhaltlicher Schwerpunkt dabei ist die Region Nordrhein-Westfalen.

Verantwortung teilen, Konflikte vermeiden

Um zu verhindern, dass wirtschaftliche Interessen Einfluss auf das Programm nehmen, schreibt der Gesetzgeber für den privaten Rundfunk das so genannte Zwei-Säulen-Modell vor.

Die Programmgestaltung liegt danach in den Händen der Veranstaltergemeinschaft, die wirtschaftliche Verantwortung trägt die Betriebsgesellschaft.

 

Grafische Darstellung des Lokalfunkmodells in NRW: Zweisäulenmodell mit Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft

Die Veranstaltergemeinschaft

Publizistische Verantwortung

Programm

  • Programmverantwortung
  • Programmrealisierung
  • Budgetverwertung
  • Mitarbeit am Programm
  • Bestellung des Chefredakteurs

22 Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen aus dem Verbreitungsgebiet

Die Betriebsgesellschaft

Finanzielle Verantwortung

Finanzierung, Technik, Marketing

  • betriebswirtschaftliches Risiko
  • Studiotechnik
  • Verkauf lokaler Werbezeiten
  • Marketing
  • Zustimmung zur Bereitstellung des Chefredakteurs

75% Verlage 25% Kommunen