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Verwertungsrecht

Gibt beispielsweise ein Kunde eine Spotproduktion für einen Radiospot in Auftrag, der mit Musik unterlegt werden soll, muss der Kunde für die Musik das Verwertungsrecht erwerben. Das Verwertungsrecht ist also eine Genehmigung vom Rechteinhaber, den entsprechenden Titel für den Spot verwenden zu dürfen. Der Umfang des Verwertungsrechtes wird in einem Verwertungsvertrag festgehalten. Ändern sich die Rahmenbedingungen, wird der Spot beispielsweise auch im Internet ausgestrahlt, muss das Verwertungsrecht neu ausgehandelt werden. Zuständig für die Einhaltung der Verwertungsrechte ist die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten).

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